Diese Link-Sammlung ist
urheberrechtlich geschuetzt !
Es ist somit nicht erlaubt
, diese Link-Sammlung in irgendeiner weise zu kopieren
oder in die eigene
Seite einzubauen !
Ausgenommen ( vom
Urheberrechtlichen Schutz ) sind einzelne Links !
> Lesen Sie hier
bitte einen Auszug aus :
Urheberrechtliche
Stolpersteine auf dem Weg zur eigenen Website
© Stroemer
Rechtsanwaelte NetLaw.de
In vielen Bereichen des
Internet, insbesondere auf privaten Websites, haelt sich nach wie
vor die Vorstellung, dass das Internet immer noch ein
„rechtsfreier Raum“ sei. War man vor einigen Jahren vor Abmahnungen
und Gerichtsverfahren noch weitgehend sicher, ist dies heute
jedoch laengst nicht mehr der Fall. Im Gegenteil gab und gibt
es gerade in den letzten Monaten wahre „Abmahnwellen“,
bei denen sich ahnungslose Betreiber von Websites ploetzlich
erstaunt Anwaltsrechnungen gegenuebersehen. Ein Beispiel sind
die Abmahnungen von Endemol gegen Fanseiten der TV-Sendung „Big
Brother“.
Um
vor solchen boesen Ueberraschungen gefeit zu sein, sollte
sich ein Webdesigner, der seine Site mit uebernommenen
Daten aufwerten will, vorher einige Gedanken machen,
ob und wenn ja, wie er diese Dateien verwenden darf.
Link-Sammlungen :
Schließlich
unterstehen auch fremde Link-Sammlungen dem Schutz des
Urheberrechts.
Dies
gilt insbesondere dann, wenn derartige Sammlungen aufgrund des Umfangs,
der Auswahl oder der Anordnung der Daten eine persoenliche
geistige Schoepfung und damit eine Datenbank darstellen.
Der
Hersteller einer solchen Datenbank genießt automatisch
einen Schutz vor der Vervielfaeltigung, Verbreitung und
oeffentlichen Wiedergabe wesentlicher Teile seiner Sammlung.
Zulaessig
ist es in jedem Fall, einzelne Links auf die eigene Website zu
uebernehmen, nicht jedoch eine fremde Sammlung zu kopieren.
Erkennbar
sein muss, dass die eigene Sammlung auch unter Einsatz
eigener Leistungen erstellt worden ist und nicht
lediglich das Arbeitsergebnis eines anderen uebernommen wurde !
© Stroemer.de
NetLaw.de
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